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   BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92   

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https://dejure.org/1992,7226
BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92 (https://dejure.org/1992,7226)
BVerwG, Entscheidung vom 31.07.1992 - 3 B 107.92 (https://dejure.org/1992,7226)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 3 B 107.92 (https://dejure.org/1992,7226)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Beschwerden gegen Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte - Beschluss über Berechtigung zur Verweigerung der Vorlage von Urkunden oder Akten - Zulässiger Gegenstand einer entsprechenden Beschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.11.1962 - VII B 91.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92
    Dagegen erfaßt die Bestimmung nicht die Entscheidung des Gerichts darüber, ob Akten für das anhängige Verfahren überhaupt erheblich sind und deshalb beigezogen werden sollen oder nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 f. und vom 14. August 1987 - BVerwG 5 B 95.87 - Buchholz 310 § 146 VwGO Nr. 3; ebenso Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 99 Rn. 13; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 99 Rn. 18).
  • BVerwG, 14.08.1987 - 5 B 95.87
    Auszug aus BVerwG, 31.07.1992 - 3 B 107.92
    Dagegen erfaßt die Bestimmung nicht die Entscheidung des Gerichts darüber, ob Akten für das anhängige Verfahren überhaupt erheblich sind und deshalb beigezogen werden sollen oder nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 f. und vom 14. August 1987 - BVerwG 5 B 95.87 - Buchholz 310 § 146 VwGO Nr. 3; ebenso Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl. 1991, § 99 Rn. 13; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 99 Rn. 18).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Es hat deshalb zunächst darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten enthalten und deswegen anderen mit ihm wirtschaftlich konkurrierenden Beteiligten nicht über das Akteneinsichtsrecht (§ 100 VwGO) bekannt werden sollen, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 und vom 31. Juli 1992 - BVerwG 3 B 107.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 9.03

    Beschwerde gegen die Verweigerung der Offenlegung von Akten der

    Es hat deshalb zunächst darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten enthalten und deswegen anderen mit ihm wirtschaftlich konkurrierenden Beteiligten nicht über das Akteneinsichtsrecht (§ 100 VwGO) bekannt werden sollen, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 BVerwG 7 B 91.62 BVerwGE 15, 132 und vom 31. Juli 1992 BVerwG 3 B 107.92 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 7.03

    Aktenvorlage; Beweismittel; Entgelt; Entgeltfestsetzung; Entscheidung der

    Es hat deshalb zunächst darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten enthalten und deswegen anderen mit ihm wirtschaftlich konkurrierenden Beteiligten nicht über das Akteneinsichtsrecht (§ 100 VwGO) bekannt werden sollen, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 BVerwG 7 B 91.62 BVerwGE 15, 132 und vom 31. Juli 1992 BVerwG 3 B 107.92 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 3.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im

    Es hat deshalb zunächst darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten enthalten und deswegen anderen mit ihm wirtschaftlich konkurrierenden Beteiligten nicht über das Akteneinsichtsrecht (§ 100 VwGO) bekannt werden sollen, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 und vom 31. Juli 1992 - BVerwG 3 B 107.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.06.2014 - 20 F 3.14
    Das Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO ist hingegen kein den Prozessbeteiligten vom Gesetz zur Verfügung gestelltes Mittel, das Gericht der Hauptsache zu einer bestimmten, von ihnen für erforderlich gehaltenen Maßnahme der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung zu zwingen (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 - BVerwG 7 B 91.62 - BVerwGE 15, 132 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 3 S. 4 f., vom 31. Juli 1992 - BVerwG 3 B 107.92 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N., vom 28. Februar 2007 - BVerwG 20 F 1.07 - juris Rn. 1 und vom 23. Juli 2013 - BVerwG 20 PKH 1.13 - juris Rn. 5, 8).
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 4.03

    Verweigerung des Akteneinsichtsrechts gegenüber einen wirtschaftlichen

    Es hat deshalb zunächst darüber zu befinden, ob Unterlagen, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Verfahrensbeteiligten enthalten und deswegen anderen mit ihm wirtschaftlich konkurrierenden Beteiligten nicht über das Akteneinsichtsrecht (§ 100 VwGO) bekannt werden sollen, entscheidungserheblich sind und zur gebotenen vollständigen Sachaufklärung benötigt werden (vgl. Beschlüsse vom 9. November 1962 BVerwG 7 B 91.62 BVerwGE 15, 132 und vom 31. Juli 1992 BVerwG 3 B 107.92 Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 21 S. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.06.1993 - 11 B 33.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Für eine Entscheidung des Berufungsgerichts nach § 99 Abs. 2 VwGO war unter diesen Umständen kein Raum; dies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem im vorliegenden Rechtsstreit erlassenen Beschluß vom 31. Juli 1992 - BVerwG 3 B 107.92 - ausgeführt.
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